Absenzen / Dispensen
Fernbleiben vom Unterricht
Unvorhergesehene Absenzen, z.B. wegen Krankheit, sind umgehend (telefonisch) vor Unterrichtsbeginn der Klassenlehrperson oder der Schulleitung zu melden. Die Schulleitung kann ein ärztliches Zeugnis verlangen. Bei einer länger als eine Woche dauernden Abwesenheit ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Die Klassenlehrperson kann Dispens bis zu einem, die Schulleitung bis zu drei Tagen erteilen. Für ein längeres Fernbleiben ist die Erlaubnis des Schulamtes einzuholen. Das Gesuch um Dispens soll mindestens eine Woche im Voraus eingereicht werden. Dispensgesuche für ein verlängertes Wochenende, einen vorzeitigen Ferienantritt usw. werden in der Regel abgelehnt.
Sowohl die entschuldigte als auch die unentschuldigte Abwesenheit vom Unterricht wird im Zeugnis festgehalten.
Dispenzformulare können bei der jeweiligen Klassenlehrperson angefordert oder unter www.sa.llv.li (Schülerinnen/Schüler - Dispensen) abgerufen werden.